Wer braucht Logopädie
Menschen jeden Alters mit Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.
- Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich, mit zentralmotorischen Körperbehinderungen oder angeborenen Hörstörungen
- Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs bzw. der Aussprache oder mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen, z. B. Stottern
- Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen, z. B. nach Verkehrsunfällen
- Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen, wie z. B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose
- Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung, wie ErzieherInnen, LehrerInnen, SchauspielerInnen und SängerInnen
- Erwachsene nach Kehlkopfoperationen
WIE BEKOMME ICH EINE THERAPIE
ARZT
Zu Beginn werden Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen, aber auch die Atem-, stimm- und Schluckfunktion getestet.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlagen für die Auswahl der Behandlungsmethoden. Diese besprechen wir mit Ihnen im Detail um schnellstmöglich Ihre sprachlichen Sorgen zu beheben.
THERAPIE
Jede logopädische Therapie enthält neben spezifischen Übungen, Gespräche über den Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg, sowie die Anleitung zum selbstständigen Üben. Sie berücksichtigt immer die individuelle Lebenssituation des Patienten. Besondere Beachtung findet die Einbeziehung der Angehörigen in die Therapie. Im familiären Alltag entstehen häufig Konfliktsituationen, die aus Missverständnissen durch eine unzureichende Kommunikation entstehen. Beide Seiten sind im Alltag häufig hilflos und überfordert.
BERATUNG
Die logopädische Beratung beinhaltet daher die Aufklärung über Ursache und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörung. Sie informiert über die Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag. Daraus kann auch die Vermitt- lung zu Selbsthilfevereinigungen oder zusätzlicher psychologischer Behandlung erwachsen. Bei Fragen zur Einschulung bzw. Wiedereingliederung in den Beruf ist häufig ein logopädisches Gutachten gefordert.
FAQ - Wissenswertes für Ihre logopädische Behandlung
Wir arbeiten mit 8-10 Therapeutinnen an 3 Standorten und können Ihnen daher in der Regel innerhalb von zwei Wochen einen Logopädie-Termin anbieten.
In der Regel nicht!
In Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für logopädische Behandlungen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Um eine logopädische Therapie von der GKV finanziert zu bekommen, ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) erforderlich. Der behandelnde Arzt stellt eine Diagnose und empfiehlt eine logopädische Therapie. Mit dieser ärztlichen Verordnung können Sie dann einen Termin bei einem Logopäden vereinbaren.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist Logopädie kostenfrei und wird vollständig von der Krankenkasse getragen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen 10% der Behandlungskosten selbst übernommen werden. Diese Gebühr entfällt, wenn der/die PatientIn durch die Krankenkasse von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist.
Bei bestimmten Diagnosen oder längeren Therapiedauern kann eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, ist es wichtig, die genauen Bedingungen des Vertrags zu prüfen, da diese von den Regelungen der GKV abweichen können.
In der Regel nichts, außer etwas Motivation. Alles, was zur Therapie benötigt wird, haben wir vor Ort in der Praxis. Sollte im Einzelfall oder zum ersten Termin doch etwas mitgebracht werden müssen, informieren wir Sie natürlich rechtzeitig.
Ja, wenn Sie nicht mobil oder bettlägrig sind, besuchen wir Sie nach Absprache auch gerne in vertrauter Umgebung bei Ihnen zuhause, im Pflegeheim, in der Wohngemeinschaft etc. Sprechen Sie uns einfach bei der Terminvereinbarung darauf an.